Neuigkeiten & Veranstaltungen

Bericht zur Diskriminierung von aus der Ukraine geflüchteten Rom*nja in Sachsen

Als Engagierte für ein demokratisches, diskriminierungs- und rassismusarmes Sachsen erschüttert der völkerrechtswidrige russische Angriffskrieg auf die Ukraine sehr. Gleichzeitig sind wir erfreut über die überwältigende Hilfsbereitschaft und Solidarität in der sächsischen Gesellschaft. Die Maßnahmen der sächsischen Regierung sowie auch vieler engagierter Bürger*innen in Sachsen zur Unterstützung aus der Ukraine geflüchteter Menschen begrüßen wir sehr. Dies zeigt auch eindrücklich, wie viel möglich ist, was vor wenigen Jahren noch nicht vorstellbar schien.

Gleichwohl wünschen wir uns, dass diese tatkräftige Unterstützung sowohl von staatlicher als auch von zivilgesellschaftlicher Seite allen Menschen zuteilwird, die nach Sachsen flüchten, unabhängig davon, aus welchem Land sie flüchten, welcher Religion, welchem Geschlecht, welcher sexuellen Orientierung oder welcher Volksgruppe sie angehören. Bedauerlicherweise beobachten wir in unserer Arbeit, dass dies aktuell nicht uneingeschränkt der Fall ist.
In Zusammenarbeit mit verschiedenen Vereinen und Initiativen in Sachsen entstand ein Bericht, welcher die Diskriminierungserfahrungen, von Rom*nja aus der Ukraine in Sachsen näher erläutert. In dem Bericht richten wir uns an die Öffentlichkeit, um Menschen, die sich – in welcher Art auch immer – für aus der Ukraine (und andere) Geflüchtete engagieren, zu sensibilisieren.

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Online-Petition: Nach 35 Jahren in Sachsen – Familie Pham/Nguyen muss bleiben!

Familienvater Pham Phi Son kam 1987 als DDR-Vertragsarbeiter nach Deutschland und lebt inzwischen über 35 Jahre in Sachsen. Drei Jahrzehnte arbeitet er, zahlt Steuern und wohnt seit einigen Jahren mit seiner Partnerin in Chemnitz. 2017 kommt die gemeinsame Tochter Emilia zur Welt und Pham Phi Son besitzt eine unbefristete Niederlassungserlaubnis. Weil er sich zuvor im Jahr 2016 mehr als sechs Monate in Vietnam aufhält, wird ihm diese und seiner Frau entzogen. Die Familie darf nicht mehr berufstätig sein und ist fortan auf finanzielle Unterstützung von Bekannten angewiesen, obwohl Jobangebote für beide Elternteile bestehen. Dabei war der Grund für den verlängerten Aufenthalt im Herkunftsland lediglich die notwendige medizinische Behandlung einer alten Kriegsverletzung. In Deutschland ausgestellte ärztliche Atteste bestätigen diese Schilderungen. Dennoch lehnte sowohl das Verwaltungsgericht Chemnitz als auch die Härtefallkommission ab, der Familie das Bleiberecht zuzusichern.
Nun droht die Ausländerbehörde Chemnitz mit einer Abschiebung und im Rahmen dieser Pläne, kann auch eine Familientrennung nicht ausgeschlossen werden. Wir sehen in diesem Fall den per Artikel 6 im Grundgesetz zugesicherten Schutz der Familie in Gefahr. Die zuständigen Behörden erkennen außerdem weder die jahrelange Lebens- noch die Integrationsleistung von Familie Nguyen/Pham an. Eine mögliche Abschiebung wäre somit konträr zum Inhalt des neuen Migrationspaketes der Bundesregierung.

Deshalb fordern wir, dass die Pläne der Abschiebung sofort gestoppt werden und der gesamten Familie erneut eine unbefristete Niederlassungserlaubnis durch die Ausländerbehörde Chemnitz ausgestellt wird!

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Rassistischer Angriff in Wurzen endet ohne Verurteilung

Vor mehr als vier Jahren kam es in Wurzen zu einem massiven rassistischen Angriff auf Geflüchtete. Bewaffnet mit Baseballschlägern, Knüppeln und einem Elektroschocker stürmte eine Personengruppe ein Wohnhaus, in dem vorwiegend Geflüchtete lebten. Verschiedene Bewohner:innen wurde zum Teil schwer verletzt.(...)

Vor kurzem wurde das Verfahren gegen die wenigen ermittelten Täter nun gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Wir als Netzwerk für Demokratische Kultur e.V. sind von diesem Ausgang schockiert!
Wir sind schockiert darüber, dass ein rassistischer Mob ein Haus stürmen, Personen verletzen und im Nachgang in Chats mit der Tat prahlen kann und trotzdem eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage erfolgt.
Wir sind schockiert darüber, dass es mehr als vier Jahre gedauert hat, bis der Prozess sein Ende findet.
Wir sind schockiert darüber, dass Betroffene vor Gericht nicht über ihre Erlebnisse berichten konnten.
Von dem Prozess gehe ein „fatales Signal“ aus und es sei „für die Neonazi-Szene in Wurzen und anderswo in Sachsen eine Ermutigung", warnte die Dokumentationsplattform Chronik.LE im Nachgang der Verhandlung.
Wir schließen uns dieser Einschätzung an und fordern, dass rassistische Überfälle vor Gericht zukünftig als solche erkannt, benannt und verurteilt werden.

Quelle: Das Netzwerk für Demokratische Kultur e.V. im Juli 2022

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Pushback-Vorwürfe an der polnisch-deutschen Grenze müssen aufgeklärt werden – Presseerklärung der Landesflüchtlingsräte Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern vom 3. August 2022

Die Landesflüchtlingsräte Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern sind entsetzt über Pushback-Berichte aus Görlitz und fordern sofortige Aufklärung

 „Wir sind entsetzt über den jüngsten Vorfall an der deutsch-polnischen Grenze: Mindestens zwei jemenitische Staatsbürger wurden von der Bundespolizei innerhalb weniger Stunden zurück nach Polen gebracht, obwohl sie nach eigenen Angaben ein Schutzgesuch geäußert hatten. Uns liegen zudem Hinweise vor, dass es sich hierbei nicht um einen Einzelfall handelt. Wir sind im Bündnis dabei, mögliche weitere Betroffene ausfindig zu machen und die uns bekannten Fälle aufzuarbeiten,“ so Henrike Koch, Flüchtlingsrat Brandenburg. “Seit nunmehr einem Jahr sind wir mit den Rechtsverletzungen und Gewalterfahrungen konfrontiert, denen Schutzsuchende im Zusammenhang mit rechtswidrigen Pushbacks an der belarussisch–polnischen Grenze ausgesetzt waren und sind. Dass sie nun auch vor illegalen Pushbacks in Deutschland nicht sicher sind, macht auf dramatische Weise deutlich, wie es um den Schutz des Rechts auf Asyl in Europa steht. Das darf sich nicht wiederholen, weder in Görlitz noch anderswo in Deutschland.“
(...)  „Hier ist eindeutig etwas falsch gelaufen – mit dramatischen Folgen für die Betroffenen. Ihre Schilderungen werfen viele Fragen auf: Wie kann es sein, dass das Schutzgesuch von zwei offensichtlichen Bürgerkriegsflüchtlingen aus dem Jemen nicht zur Kenntnis genommen wurde? Wie wird grundsätzlich sichergestellt, dass Schutzgesuche gehört werden? Welche Schutzmechanismen werden ergriffen, um insbesondere Verstöße gegen das Refoulement Verbot zu verhindern?“, fragt Dave Schmidtke, vom sächsischen Flüchtlingsrat. Die Landesflüchtlingsräte in Sachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern fordern die zuständigen Behörden, speziell die Bundespolizeiinspektion Görlitz sowie das zuständige Innenministerium auf, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und eine interne Ermittlung der Vorgänge vorzunehmen.

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Gemeinsame Stellungnahme vom DSM und BgR zum Tag gegen antimuslimischen Rassismus

Der 1. Juli wurde 2015 als Tag gegen antimuslimischen Rassismus in Deutschland ausgerufen. An diesem Tag gedenken wir Marwa El-Sherbini, die am 1. Juli 2009 im Landgericht in Dresden aus rassistischen, antimuslimischen Motiven ermordet wurde. Anlässlich des heutigen Tages fordern der Dachverband sächsischer Migrantenorganisationen e.V. und das Bündnis gegen Rassismus Sachsen eine Sichtbarmachung und ein entschiedenes Entgegentreten gegen die Diskriminierung, die Muslim*innen und Menschen, die als solche wahrgenommen werden, in Deutschland tagtäglich erfahren. Wir wünschen uns eine solidarische, demokratische, freiheitliche und multireligiöse Gesellschaft in Sachsen.
Antimuslimischer Rassismus ist kein Randphänomen. Antimuslimische Einstellungen reichen bis tief in die Mitte der Gesellschaft hinein. Muslim*innen und als muslimisch gelesene Menschen werden zu Anderen gemacht, als Gruppe zusammengefasst und ihnen werden kollektiv negative, abwertende Eigenschaften zugeschrieben. Die mediale Berichterstattung bedient sich diesen antimuslimischen Narrativen und befördert antimuslimischen Rassismus weiter. Die Folgen von antimuslimischem Rassismus zeigen sich in tagtäglicher Anfeindung, Ausgrenzung und gewaltvollen Übergriffen. (...)
„Wir als Dachverband sächsischer Migrantenorganisationen e.V. fordern gemeinsam mit dem Bündnis gegen Rassismus, dass antimuslimischer Rassismus als solcher erkannt und benannt wird. Dafür braucht es jedoch konkrete Maßnahmen, die zur Sensibilisierung für diese spezielle Form von Rassismus, zur Wahrnehmung von antimuslimischen Rassismus in der Gesellschaft beitragen." – so Semizoğlu weiter.

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Stellungnahme zum Internationalen Weltflüchtlingstag am 20. Juni 2022

Der 20. Juni ist all jenen Menschen gewidmet, die gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen - Geflüchteten, Asylsuchenden, Binnenvertriebenen und Staatenlosen auf der ganzen Welt. Zur Jahresmitte 2022 sind weltweit mehr als 100 Millionen Menschen auf der Flucht, so das Flüchtlingswerk der Vereinten Nationen UNHCR. (1) Dies ist die größte je registrierte Zahl an Vertriebenen. 

Besondere mediale Aufmerksamkeit erhält aktuell der russische Angriffskrieg auf die Ukraine, der bereits über 6 Millionen Menschen zur Flucht zwang. Dieser Krieg zeigt in besonderem Ausmaß die Diskriminierung von marginalisierten Menschen und Gruppen. Neben Kindern und FLINTA* Personen, welche insbesondere durch sexualisierte Gewalt und Menschenhandel gefährdet sind, zeigen sich die rassistischen Strukturen und Denkweisen aktuell in der Ungleichbehandlung von Black, Indigenous and People of Colour (BIPoC) auf der Flucht. Dies reicht von illegalen Pushbacks und Abweisungen an den EU-Außengrenzen, der weiteren Illegalisierung der Seenotrettung im Mittelmeer bis zu ungleichen und ungerechten Regelungen und Gesetzen in den einzelnen europäischen Staaten. 

Als Bündnis gegen Rassismus wollen wir am Weltflüchtlingstag an das Recht jedes Menschen, nach Schutz und Sicherheit zu suchen, erinnern. Unabhängig von ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, Alter, Sprache, Herkunft und Religion steht es allen Menschen zu, Asyl zu beantragen, sicher Grenzen übergehen zu dürfen und nicht Pushbacks ausgesetzt zu werden. Zudem haben alle Menschen das Recht, mit Respekt und Würde behandelt zu werden und keine Diskriminierung auf der Flucht und im Asylverfahren zu erfahren. 

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“Gewalt in Erstaufnahmeeinrichtung bei Leipzig – Schutzsuchender von Security-Personal in Dölzig verprügelt”

Pressemitteilung des Sächsischen Flüchtlingsrats e.V., 14. Juni 2022

"Am Abend des 30. Mai gab es einen gewalttätigen Übergriff des Sicherheitsdienstes in der Aufnahmeeinrichtung Dölzig bei Leipzig. Mehrere Mitarbeiter hielten Osaro O. fest und eine Person schlug wiederholt auf ihn ein, sodass dieser in ein Krankenhaus gebracht werden müsste. Dort wurde ein Augenhöhlenbruch und die Verletzung des Augapfels festgestellt.
„Sie wussten was sie taten. Das waren Rassisten“, erklärt der sichtlich von der Tat gezeichnete Osaro O., der aus Nigeria nach Sachsen flüchtete. Nachdem er am Abend die reguläre Einlasskontrolle passieren will, reagiert der Metalldetektor. Er wird aufgefordert seine Taschen zu leeren. „Dann habe ich mein Handy, mein Portmonee aus den Hosentaschen geholt und auf einen Tisch gelegt. Doch der Detektor reagierte erneut.“ Bevor er anschließend erklären kann, dass wahrscheinlich sein Gürtel der Auslöser ist, wird er vom Sicherheitsdienst fixiert. „Zwei Personen haben meine Arme hinter meinen Rücken gedrückt und zwei andere meine Beine festgehalten. Eine weitere Person begann mir ins Gesicht zu schlagen. Es geschah aus dem Nichts. (...)"
„Wir fordern, dass die Behörden auch Rassismus als Tatmotiv prüfen, dass das Verhalten der Sicherheitskräfte strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Außerdem muss Osaro O. direkte Chance auf einen Transfer in eine andere Unterkunft erhalten. Der Vorfall beweist, dass staatliche Aufgaben wie die Beherbergung von Asylsuchenden nicht einfach an private Sicherheitsbetriebe ausgelagert werden können“, so Dave Schmidtke vom Sächsischen Flüchtlingsrat.

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Prozessauftakt gegen fünf Justizvollzugsbeamte am Amtsgericht Dresden

RAA Sachsen e.V. veröffentlichte am 09. Juni eine Pressemitteilung zum Prozessauftakt gegen fünf Justizvollzugsbeamte am Amtsgericht Dresden. "Im Zuge der Ermittlungen gegen den JVA Beamten und AfD-Landesvorstand Daniel Zabel, der im August 2018 einen Haftbefehl im Zusammenhang mit den rassistischen Ausschreitungen in Chemnitz 2018 öffentlich teilte, wurde eine interne Chat-Gruppe von JVA Beamt*innen öffentlich. In dieser hatten Zabel und weitere nun angeklagte Beamte mehrere körperliche, teilweise gemeinsam begangene Angriffe auf inhaftierte Menschen mit anderen Kolleg*innen geteilt und kommentiert.  Neben rassistischen Beleidigungen gegenüber den Betroffenen legitimierten die Beamten in jenem Chat ihre Taten und hielten sich gegenseitig dazu an, Hinweise auf diese zu verschleiern. Aufgrund der Tatsache, dass ausschließlich Menschen mit nicht-deutscher Staatsbürgerschaft angegriffen wurden, sowie anhand der Chat-Verläufe sind für uns die rassistischen Motive hinter den Taten offensichtlich."
Als Bündnis gegen Rassismus schließen wir uns der Kritik des RAA Sachsen e.V. bezüglich des bisherige Ablaufs der Ermittlungen und der Hinauszögerung des Prozesses an. Institutioneller Rassismus muss sichtbar und als solcher benannt und verurteilt werden. Es zeigt sich auch in diesem Fall, dass es bisher kaum "eine gesellschaftliche Auseinandersetzung mit rechtsmotivierter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Gefängnissen gibt" und dass gerade "Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt aktiv über ihr Recht auf Unterstützung und Begleitung informiert werden müssen. Da im vorliegenden Fall die Gewalt durch JVA Beamte ausgeübt wurde, ist die Unterstützung durch eine unabhängige, im Sinne der Betroffenen parteilichen Stelle umso wichtiger", schreibt RAA Sachsen e.V. in der Pressemitteilung.

Zur kompletten Pressemitteilung

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Stellungnahme zu den diesjährigen Kommunalwahlen in Sachsen im Juni 2022

Am 12. Juni 2022 finden Kommunalwahlen in Sachsen statt: In über 180 sächsischen Städten und Gemeinden werden Bürgermeister*innen gewählt, in neun Landkreisen werden neue Landrät*innen berufen. Wir als Bündnis gegen Rassismus sehen mit einiger Besorgnis den Wahlen entgegen, welche eine große Bedeutung für die Zivilgesellschaft darstellen. Wie Benjamin Winkler von der Amadeu Antonio Stiftung im Editorial des Juni Newsletters von TolSax schreibt, "sind die Wahlen, nach den Landtagswahlen von 2019, ein erster Stimmungstest zur politischen Lage in Sachsen. Zudem sind dies die ersten größeren Wahlen nach dem Beginn der globalen Corona-Pandemie und den damit einhergehenden gesellschaftlichen Konflikten. Mit Spannung wird in einigen Kommunen und Landkreisen zu beobachten sein, welche:r Bewerber:in sich durchsetzen wird. (...) Es bangen vor allem engagierte Menschen aus der Zivilgesellschaft ob der Wahlausgänge in diversen Kommunen und Landkreisen."
Wir als Bündnis gegen Rassismus fordern zudem die Möglichkeit der demokratischen Mitbestimmung und politischen Teilhabe für alle Menschen, welche in Sachsen leben. Wir prangern gemeinsam mit dem Dachverband Sächsischer Migrantinnenorganisationen e.V. (DSM), welcher am 08. Juni diesbezüglich eine Pressemitteilung veröffentlicht hat, den Ausschluss verschiedener Gruppen von den Wahlen an. (...)

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Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL fordern die Gleichbehandlung aller Geflüchteten aus der Ukraine

In den vergangenen Wochen wurde die Diskriminierung von (marginalisierten) Menschen auf der Flucht weiter sichtbar und PRO ASYL fordert zusammen mit den Landesflüchtlingsräten anlässlich der Anfang Juni stattfindenden Innenminister*innenkonferenz in Würzburg eine bundeweite Regelung, die den Schutz von allen aus der Ukraine geflüchteten Menschen garantiert und einen sofortigen Stopp der Diskriminierung von Drittstaatler*innen und Staatenlosen aus der Ukraine.

Wir als Bündnis gegen Rassismus fordern weiterhin einen sicheren Hafen für alle Ankommenden, fernab von Hautfarbe, Herkunftsland oder Fluchtgrund. #leavenoonebehind #allrefugeesarewelcome

Aus der Pressemitteilung der Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL:
„Drittstaatsangehörige und Staatenlosen können aufgrund der unklaren Rechtslage und des damit einhergehenden restriktiven Verwaltungshandelns in Deutschland kaum Perspektiven im Hinblick auf Arbeit, Wohnung, Erwerb von Deutschkenntnissen, Ausbildung und Studium entwickeln. Sie haben kaum Möglichkeiten, hier anzukommen, sich zu orientieren, die Erlebnisse des Krieges und der Flucht zu überwinden und sich gesellschaftlich zu beteiligen – und dies, obwohl sie genauso von Krieg und Flucht betroffen und womöglich sogar traumatisiert sind, wie ukrainische Staatsangehörige“, so Nora Brezger vom Flüchtlingsrat Berlin.

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Zum Internationalen Tag der Familie am 15. Mai: Wer wird gefeiert, wer wird vergessen? Migrierte und geflüchtete Frauen für eine menschliche Familienpolitik (Pressemeldung von DaMigra)

"Am 15. Mai 1993 wurde zum ersten Mal der Internationale Tag der Familie gefeiert. Heute, am 15. Mai 2022, erreichen uns täglich Bilder von Familien auf der Flucht, die Familienmitglieder verabschieden und nicht wissen, wann sie sich wiedersehen werden. Wir erinnern uns an die dramatischen Szenen letzten Sommer am Flughafen in Kabul, an dem eine Mutter ihr Baby an US-Amerikanische Soldaten übergibt, aus schierer Angst vor den Taliban. Wir erinnern uns an die Bilder von Frauen und Kinder, die ihre Ehemänner, Väter und Söhne an den Grenzen der Ukraine zurücklassen müssen. Diese Bilder erinnern uns daran, was Familie für uns bedeuten kann. Sie erinnern uns aber auch an all die Hindernisse, die migrierte und geflüchtete Personen und Familien in Deutschland und der Welt erleben, wenn es unter anderem um Fragen zu Familiennachzug und-zusammenführungen geht.

DaMigra richtet am heutigen Tag als Sprachrohr der Migrantinnen und geflüchteten Frauen daher die Aufmerksamkeit auf all die Familien, denen das Recht entzogen wird, zusammen zu sein. Die rechtlichen Voraussetzungen für den Familiennachzug sind für viele geflüchtete Personen schlichtweg unerreichbar.
Was wir heute, am Tag der Familie, und an jedem anderem Tag brauchen ist eine Haltung, die allen Familien ihre Menschenrechte zuspricht und die sich für sie gleichermaßen einsetzt. Dabei sollen ALLE Familien, unabhängig der Herkunft, der Sexualität und der Konstellation, die gleichen Chancen und Rechte genießen (...)"

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Nach Vorfall in Dresden: Diskriminierung vor und nach der Flucht – Schutz für Rom*nja aus der Ukraine

"Geschätzte 400.000 Rom*nja lebten vor der Eskalation des Ukraine-Krieges im Land. Die Mehrheit ist vor den Angriffen des russischen Militärs geflohen, doch im Gegensatz zu anderen Geflüchteten werden sie während der Flucht diskriminiert. Auch wenn sie in Sachsen ankommen, setzt sich diese fort, wie ein Vorfall vom 08. April in Dresden zeigt.

Zwei Wochen nach dem internationalen „Roma Day“, der europaweit an systematischen Antiziganismus erinnert und ein Zeichen der Solidarität mit der Minderheit setzt, muss erneut auf Problemlagen Geflüchteter Rom*nja aus der Ukraine hingewiesen werden.

Stattdessen erleben diese rassistischen Umgang und dürfen Grenzübergänge erst nach längerer Wartezeit oder gar nicht passieren. Wenn es dann Menschen nach Sachsen schaffen, droht erneut Diskriminierung. So berichtet eine Gruppe alleinerziehender Frauen und deren Kinder, dass Freitag, den 08. April, am Aussteigen aus dem Zug am Dresdner Hauptbahnhof gehindert wurden sei – durch die Polizei. (...)"

Pressemitteilung des Sächsischen Flüchtlingsrats

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