
BÜNDNIS GEGEN RASSISMUS
Gemeinsam treten wir für eine Gesellschaft ein, in der Menschenrechte geachtet werden.
“Wir können nichts dafür, dass wir so viel rassistischen Unsinn beigebracht bekommen haben. Wir können ihn jetzt aber loswerden. Das bedeutet Arbeit und ist oft schmerzhaft und unbequem. Aber ich wünsche uns und den nächsten Generationen, dass diese Arbeit jetzt getan wird.” Noah Sow
Neuigkeiten
Bericht des ADB Sachsen: “Aus unserer Arbeit: Rassistische Diskriminierung am Arbeitsplatz? – Keine Hilfe durch den Vorgesetzten!”
28. April 2022
Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist rassistische Diskriminierung am Arbeitsplatz verboten (§ 7 AGG). Arbeitgeber*innen sind verpflichtet, Beschäftigte vor Diskriminierungen zu schützen. Diese Pflichten reichen von präventiven Vorkehrungen über Sofortmaßnahmen bis hin zu allgemeinen organisatorischen Pflichten. Wenn sie diesen Pflichten nicht nachkommen, können betroffene Beschäftigte gegen die arbeitgebende Seite Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche geltend machen.
Im vorliegendem Fall wäre demnach der Vorgesetzte, der gleichzeitig der Arbeitgeber ist, nach dem AGG verpflichtet gewesen, seinen Mitarbeiter vor den Belästigungen seiner Kollegen effektiv zu schützen, indem er entsprechende Maßnahmen gegen diese Kollegen ergreift. Dieser Pflicht kam er nicht nach.
In unserem Beispiel war die Situation bereits sehr eskaliert, als der Betroffene bei uns Unterstützung nachgefragt hat. Unsere Erfahrung zeigt: Je eher sich Betroffene an uns wenden, desto höher sind die Chancen durch eine Intervention eine gute Lösung zu finden, sodass z.B. Betroffene weiter an ihrem Arbeitsplatz arbeiten können, ohne weiterhin Diskriminierungen ausgesetzt zu sein.