Nicht erst seit der Veröffentlichung der Correctiv-Recherche wird darüber diskutiert, ob es ein Verbot der AfD braucht. Verschiedene Akteur*innen diskutieren seit geraumer Zeit bundesweit darüber, ob ein Verbot ein geeignetes Instrument ist, um großen Schaden von der Demokratie abzuwenden. Insbesondere die AfD-Landesverbände Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen stehen wegen ihrer rechtsextremen Ausrichtung dabei im Fokus der Debatte.
Ein Parteiverbot gilt als das schärfstes Schwert der wehrhaften rechtsstaatlichen Demokratie und kann dabei doch immer nur das letzte Mittel sein. Welche Auswirkungen könnte ein potenzielles Verbot für die ostdeutschen Bundesländer, aber auch bundesweit haben? Ließe sich das in der Gesellschaft verbreitete rassistische und rechtsextreme Gedankengut durch ein Verbot der AfD eindämmen? Andererseits stellen sich auch Fragen, der Chancen eines Verbotsverfahrens sowie der gesamtgesellschaftlichen Folgen.
Am 06. März 2024 lud das Kulturbüro Sachsen e.V. gemeinsam mit der AG Kirche für Demokratie und Menschenrechte in das Haus an der Kreuzkirche ins Zentrum der Landeshauptstadt Dresden ein, um die gegenwärtige Debatte über ein mögliches AfD-Verbot mit diversen Perspektiven anzureichern.
Neben den geladenen Podiumsgästen kamen auch wichtige Stimmen der demokratischen Zivilgesellschaft zu Wort, die sich um die Grundlagen der Menschenrechte, die Garantie der Menschenwürde und um die Grundlagen einer pluralen offenen Gesellschaft im Freistaat Sachsen sorgen. Es wurde ebenso vielfältig wie kontrovers diskutiert. Die gesamte Podiumsdiskussion gibt es HIER zum nachschauen.