Stellungnahme des Sächsischen Flüchtlingsrats, 19.August 2022
“Familienvater Pham Phi Son kam 1987 als DDR-Vertragsarbeiter nach Deutschland und lebt inzwischen über 35 Jahre in Sachsen. Drei Jahrzehnte arbeitet er, zahlt Steuern und wohnt seit einigen Jahren mit seiner Partnerin in Chemnitz. 2017 kommt die gemeinsame Tochter Emilia zur Welt und Pham Phi Son besitzt eine unbefristete Niederlassungserlaubnis. Weil er sich zuvor im Jahr 2016 mehr als sechs Monate in Vietnam aufhält, wird ihm diese und seiner Frau entzogen. Die Familie darf nicht mehr berufstätig sein und ist fortan auf finanzielle Unterstützung von Bekannten angewiesen, obwohl Jobangebote für beide Elternteile bestehen. Dabei war der Grund für den verlängerten Aufenthalt im Herkunftsland lediglich die notwendige medizinische Behandlung einer alten Kriegsverletzung. In Deutschland ausgestellte ärztliche Atteste bestätigen diese Schilderungen. Dennoch lehnte sowohl das Verwaltungsgericht Chemnitz als auch die Härtefallkommission ab, der Familie das Bleiberecht zuzusichern.
Nun droht die Ausländerbehörde Chemnitz mit einer Abschiebung und im Rahmen dieser Pläne, kann auch eine Familientrennung nicht ausgeschlossen werden. Das Vorgehen ist ein Skandal, da hier eine vollständig integrierte Familie bedroht wird, die ausreichend Arbeitsangebote besitzt, um sich selbstständig zu versorgen. Wir sehen in diesem Fall den per Artikel 6 im Grundgesetz zugesicherten Schutz der Familie in Gefahr. Die zuständigen Behörden erkennen außerdem weder die jahrelange Lebens- noch die Integrationsleistung von Familie Nguyen/Pham an. Eine mögliche Abschiebung wäre somit konträr zum Inhalt des neuen Migrationspaketes der Bundesregierung.Deshalb fordern wir, dass die Pläne der Abschiebung sofort gestoppt werden und der gesamten Familie erneut eine unbefristete Niederlassungserlaubnis durch die Ausländerbehörde Chemnitz ausgestellt wird!

Begründung

Der Entzug der Niedererlassungserlaubnis übersieht die besondere medizinische Notlage, die einen längeren Verbleib in Vietnam zwingend notwendig machte. Dadurch kann Herr Pham Phi Son kein Selbstverschulden unterstellt werden, zumal ärztliche Atteste dies bescheinigen, welche auch den deutschen Behörden vorliegen. Weiter wird durch Androhung der Abschiebung eine jahrzehntelange Berufstätigkeit, das Gründen einer Familie und die doppelte Integrationsleistung von Herr Pham Phi Son ignoriert. Schließlich baute sich der Familienvater sowohl als DDR Vertragsarbeiter als auch anschließend in der Bundesrepublik ein selbstständiges Leben auf.

Die Androhung der Abschiebung ist bereits jetzt ein medialer, politischer und moralischer Skandal. Er festigt die Wahrnehmung Sachsens als Bundesland, dessen Behörden besonders restriktiv gegenüber Migrant*innen entscheiden. Wenn Migrant*innen kein Bleiberecht garantiert wird, die sich über Jahrzehnte eine Existenz aufbauten, dann muss hinterfragt werden, welches Signal der Freistaat damit setzen möchte und warum der gesetzliche Rahmen einen offensichtlichen humanitären Härtefall so übergehen kann. Letzlich verängstigt die Lage der Familie Pham/Nguyen alle Migrant*innen, die sich über Jahre ein Leben in Sachsen aufbauen und auf Dauer niederlassen möchten.

Wir bitten daher alle UNSERE PETITION ZU UNTERSCHREIBEN, zu teilen und auf diesen Fall aufmerksam zu machen!”

Quelle: https://www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/de/2022/08/19/online-petition-nach-35-jahren-in-sachsen-familie-pham-nguyen-muss-bleiben/