Der 20. Juni ist all jenen Menschen gewidmet, die gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen – Geflüchteten, Asylsuchenden, Binnenvertriebenen und Staatenlosen auf der ganzen Welt. Zur Jahresmitte 2022 sind weltweit mehr als 100 Millionen Menschen auf der Flucht, so das Flüchtlingswerk der Vereinten Nationen UNHCR. (1) Dies ist die größte je registrierte Zahl an Vertriebenen. 
Besondere mediale Aufmerksamkeit erhält aktuell der russische Angriffskrieg auf die Ukraine, der bereits über 6 Millionen Menschen zur Flucht zwang. In Sachsen reagierten Gesellschaft als auch Politik mit einer großen Solidarität, im Zuge derer Menschen sogar ihren privaten Wohnraum zur Unterbringung der Ukrainer*innen zur Verfügung stellten. Dieser Krieg zeigt in besonderem Ausmaß die Diskriminierung von marginalisierten Menschen und Gruppen. Neben Kindern und FLINTA* Personen, welche insbesondere durch sexualisierte Gewalt und Menschenhandel gefährdet sind, zeigen sich die rassistischen Strukturen und Denkweisen aktuell in der Ungleichbehandlung von Black, Indigenous and People of Colour (BIPoC) auf der Flucht. Dies reicht von illegalen Pushbacks und Abweisungen an den EU-Außengrenzen, der weiteren Illegalisierung der Seenotrettung im Mittelmeer bis zu ungleichen und ungerechten Regelungen und Gesetzen in den einzelnen europäischen Staaten. 
In Deutschland wird diese Doppelmoral und der Rassismus aktuell unter anderem an der Gewährung eines vorübergehenden Schutzes für Ukrainer*innen in Deutschland, gemäß der EU-Richtlinie 2001/55/EG deutlich. 
Gemäß des EU-Ratsbeschluss vom 4. März 2022 erhalten Menschen mit ukrainischem Pass zudem unbürokratischen Zugang zu Aufenthaltstitel, Arbeitserlaubnis und Sozialleistungen. Sie bekommen so ein wichtiges Stück Sicherheit in der ihr Leben bestimmenden Katastrophe des Krieges, während nicht-ukrainische Drittstaater*innen mit befristetem Aufenthaltsrecht in der Ukraine sowie staatenlose Menschen aus der Ukraine nicht dieses Recht erhalten. Insbesondere BIPoC sowie Sinti*zze und Rom*nja werden an den Grenzen abgewiesen und von dem Recht auf temporären Schutz als Kriegsvertriebene nach § 24 AufenthG ausgenommen. 
Einen unsicheren Aufenthaltsstatus teilen marginalisierte Geflüchtete aus der Ukraine mit 242.000 geflüchteten Menschen aus größtenteils dem Irak, Afghanistan, Nigeria, dem Iran oder aus russischen Teilrepubliken wie Tschetschenien mit dem Status der Duldung in Deutschland. “Der Großteil von ihnen lebt schon seit vielen Jahren in Deutschland. Ihr Alltag ist geprägt von Perspektivlosigkeit, Angst vor einer Abschiebung und der Einschränkung sozialer Rechte” (2).
Zudem zeigen sich auch globale Ungleichheiten im Rahmen des Angriffskriegs auf die Ukraine. So werden Menschen im globalen Süden vorrangig von der sich abzeichnenden Hungerkrise durch einen Versorgungsmangel von Getreide betroffen sein. (3) Dies wird wiederum zahlreiche Menschen, insbesondere im Nahen Osten und auf dem afrikanischen Kontinent, zur Flucht zwingen. 
Die Diskriminierung, die marginalisierte Menschen bereits auf der Flucht erfahren, ist dabei umrahmt von einer ungleichen, rassistischen Berichterstattung. 
Als Bündnis gegen Rassismus wollen wir am Weltflüchtlingstag an das Recht jedes Menschen, nach Schutz und Sicherheit zu suchen, erinnern. Unabhängig von ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, Alter, Sprache, Herkunft und Religion steht es allen Menschen zu, Asyl zu beantragen, sicher Grenzen übergehen zu dürfen und nicht Pushbacks ausgesetzt zu werden. Zudem haben alle Menschen das Recht, mit Respekt und Würde behandelt zu werden und keine Diskriminierung auf der Flucht und im Asylverfahren zu erfahren. 
Wir fordern Solidarität und Menschlichkeit mit allen Menschen, die von Krieg, Not und Verfolgung bedroht sind – aus der Ukraine oder aus anderen Krisenregionen der Welt! 
Wir fordern gleiche Rechte für alle!
#AllRefgueesWelcome
#gleicheRechtefüralle
#BleiberechtJetzt: Schluss mit dem Angstzustand der Duldung!