Pressemitteilung des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland (advd) vom 13. April 2022

Berlin, den 13.04.22

Vergangene Woche hat der Bundestag erstmals über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beraten. Durch die Änderung soll das Mandat der Leitung geschärft und insbesondere eine rechtssichere Besetzung der seit 2018 unbesetzten Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) sichergestellt werden. Der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) begrüßt diese Entwicklungen und hofft auf eine zügige Verabschiedung.

Kern des Gesetzentwurfs ist die Ausgestaltung des Amtes der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Diese soll zukünftig durch den Bundestag für die Dauer von fünf Jahren gewählt und durch den Bundespräsidenten berufen werden. Mit diesem Schritt kann einerseits eine transparentere Auswahl und ein höheres Maß an Unabhängigkeit umgesetzt werden. Zum anderen soll aber auch eine rechtssichere Besetzung sichergestellt werden. Das bisherige Besetzungsverfahren hat mehrfach zu Konkurrent:innenklagen geführt und war ursächlich für die aktuelle, bereits mehr als vier Jahren andauernde, Interimslösung. Darüber hinaus wird das Mandat der Leitung präzisiert, die zukünftig als Unabhängige:r Antidiskriminierungsbeauftragte:r agieren soll.

Auf die Notwendigkeit dieser Änderung haben der Antidiskriminierungsverband Deutschland und weitere Akteur:innen aus dem Antidiskriminierungsbereich immer wieder hingewiesen, unter anderem im Rahmen des Kabinettsauschusses gegen Rechtsextremismus und Rassismus. Der Gesetzentwurf, der die entsprechenden Empfehlungen seitens der Wissenschaft und der Verbände sowie von europäischen und internationalen Gremien aufgreift, kommt damit einer langjährigen Forderung nach. Der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) begrüßt diese Entwicklungen. Die Durchführung und Besetzung der Leitung ist ein dringend notwendiger Schritt zur Umsetzung einer effektiven Antidiskriminierungspolitik. Allerdings kann dies nur ein erster Schritt sein. Das AGG bedarf, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, einer umfassenden Novellierung.

Pressekontakt: 
Bich Tran,
0176 45717292,
kommunikation@antidiskriminierung.org

Der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) ist ein Dachverband unabhängiger Antidiskriminierungsberatungsstellen. Seine Mitgliedsorganisationen verfügen über langjährige Erfahrungen in der Antidiskriminierungsarbeit mit Schwerpunkt auf der Beratung und dem Empowerment von Betroffenen von Diskriminierung. Der advd bildet seit 2020 gemeinsam mit Citizens for Europe und RAA Berlin das Kompetenznetzwerk Antidiskriminierung und Diversitätsorientierung (KNAD).

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